Fahren lernen Kaiserslautern Grundlagen erklärt
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweilig mit nicht mehr denn alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche denn 45